Die Rettungsgasse wurde in Deutschland bereits 1982 eingeführt.
In der Straßenverkehrsordnung heißt es: „Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden“ (§ 11 Abs. 2 StVO)
Heißt auf Deutsch:
Schon wenn sich ein Stau bildet, fahren alle Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen äußerst links, die Fahrzeuge auf den übrigen Fahrstreifen fahren äußerst rechts. Nutzen Sie dafür ruhig auch den Seitenstreifen mit! Die Rettungsgasse wird zwischen den linken beiden Fahrstreifen gebildet. Die Rettungsgasse wird erst wieder aufgelöst, wenn sich der Stau auflöst. In der Regel kommen mehrere Rettungs-, Polizei- oder Feuerwehrfahrzeuge, die die Rettungsgasse nutzen - schließen Sie die Gasse also nicht nach jedem einzelnen Einsatzfahrzeug! Dies kostet unnötig Zeit.Auch Abschlepp- und Räumfahrzeuge sowie Leichenwagen dürfen die Rettungsgasse nutzen. Das sollte aber auch selbstverständlich sein, denn damit die Straße nach einem Unfall wieder passierbar wird, müssen diese Fahrzeuge nun einmal auch an die Einsatzstelle - und das möglichst zügig, um die Behinderungen möglichst kurz zu halten.Für alle anderen Verkehrsteilnehmer ist die Nutzung der Rettungsgasse, ebenso wie das Befahren des Seitenstreifens bis zur nächsten Ausfahrt, verboten!
Bild-Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Rettungsgasse
Aber auch außerhalb von Autobahnen, auf Bundes- oder Landesstraßen sowie innerhalb von Ortschaften, wo die Rettungsgasse normalerweise nicht vorgeschrieben ist, ist deren Anwendung grundsätzlich nicht verkehrt. Rettungskräfte werden in der Regel versuchen, sich in Anlehnung an die Rettungsgasse, einen Weg durch den Verkehr zu bahnen.