Nächster Termin Einsatzabteilung  

Mittwoch, 31 Mai 2023
19:30 - 21:30
Übung Zug 1
Freitag, 02 Jun 2023
18:30 - 20:30
DL-Übung
Mittwoch, 07 Jun 2023
19:30 - 21:30
Übung Zug 2
   

Nächster Termin Jugendfeuerwehr  

   

Seit dem 1. April 2013 gilt in NRW die Rauchmelderpflicht. Seit diesem Tag müssen in NRW in allen Neubauten Rauchmelder installiert werden.

Für Bestandsbauten gab es eine Übergangsfrist, die zum 31. Dezember 2016 ausgelaufen ist.

Rauchmelder sind für jedes Schlaf- und Kinderzimmer vorgeschrieben, sowie für jeden Flur, der als Fluchtweg dient.

Verantwortlich für die Beschaffung und Montage der Rauchmelder ist der Eigentümer. Die Kosten für die Wartung und den Austausch der Batterien trägt in der Regel der Mieter. Ggf. sieht der Mietvertrag aber auch andere Regelungen vor.

Weitere Details können Sie in der Bauordnung für NRW, §49 Absatz 7, nachlesen.

Noch ein Hinweis in eigener Sache:
Die Feuerwehr führt bei Ihnen zuhause keine Kontrollen durch, ob Sie tatsächlich Rauchmelder installiert haben.
Sollte also mal jemand an Ihrer Tür klingeln und vorgeben, dass er im Auftrag der Feuerwehr die Rauchmelder kontrollieren soll, dann lassen Sie diese Person auf keinen Fall rein und alarmieren Sie die Polizei über Notruf 110!

   

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